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Österreich T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) -- Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Private Universitäten wurden in die Pilotstudie nicht einbezogen.
Österreich T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) -- Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Private Universitäten wurden in die Pilotstudie nicht einbezogen.
Tschechien T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Tschechien T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Deutschland T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Griechenland T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Griechenland T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Kroatien T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Kroatien T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Litauen T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Litauen T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Malta T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Malta T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen.
In Malta wurde eine Vollerhebung an den beiden wichtigsten Hochschulen (University of Malta und MCAST) durchgeführt, es waren keine Stichproben erforderlich. Andere Institutionen wurden nicht einbezogen, da sie nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen.
Norwegen T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Norwegen T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
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