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Daten managen Recht & Ethik Ethische Aspekte

Ethische Aspekte

Welche Auswirkungen hat eine Studie für die Studienteilnehmenden oder ihre gesamte, soziale Gruppe? Kann die Studie Personen schädigen? Zum Beispiel durch unangenehme Fragen oder durch Befunde, die Diskriminierung verstärken oder strafrechtliche Konsequenzen haben?

Bei der ethischen Beurteilung von Studien geht es darum, die Folgen von Forschung  in den Blick zu nehmen. Dies betrifft Schäden für das körperliche oder psychische Wohlbefinden ebenso wie negative soziale, rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen.

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Inhalten

 Ethisch handeln in der Forschungspraxis

 Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP)

 Ethik-Richtlinien von Berufsfachverbänden

 Ethikvotum bei Antragstellung

 Ethikkommissionen in Deutschland

 Bonner Ethik-Erklärung bezüglich Erforschung sexualisierter Gewalt

Ethisch handeln in der Forschungspraxis

Ethisches Handeln ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis und betrifft den gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten – von der Erhebung, über die Analyse bis hin zur Archivierung und Nachnutzung der Daten.

Zum forschungsethischen Handeln gehört es,

  • sich mit den für die eigene Forschung bestehenden Vorgaben vertraut zu machen, das heißt den    Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis und den    Vorgaben der eigenen Einrichtung, von Fachverbänden oder von Förderern.
  • eine Risikoanalyse durchzuführen, das heißt die Frage zu beantworten, welche Personengruppen welchen Risiken ausgesetzt sind.
  • zu prüfen, ob ein Ethikvotum einzuholen ist und falls ja, dieses einzuholen.
  • die Leitlinien ethischen Handelns umzusetzen, das heißt Interessenskonflikte offenzulegen, Persönlichkeitsrechte zu wahren, Fehlverhalten zu unterlassen, Besonderheiten zu dokumentieren und Schutzmaßnahmen zu implementieren.

 Auf einer Themenseite des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) finden Sie eine Best-Practice-Sammlung zur Forschungsethik im Forschungsprozess, Materialien für die Lehre sowie Handreichungen, Empfehlungen und weiterführende Literatur. Das Angebot richtet sich an Forschende, Lehrende und Ethikkommissionen.

 Themenseite Forschungsethik des RatSWD

Leitlinien zur Guten wissenschaftlichen Praxis (GWP)

Die Leitlinien zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis wurden erstmalig 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht, um „die Redlichkeit in der Wissenschaft weiter zu befördern“ (S. 3). Zum ethischen Forschen gehört es daher auch, die GWP-Leitlinien zu berücksichtigen.

„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden.(…)“ (Präambel Wissenschaftliche Integrität, Zugriff am 19.03.2024).

Auf dem Portal Wissenschaftliche Integrität der DFG werden die Leitlinien zur Guten Wissenschaftlichen Praxis kommentiert und um Praxisbeispiele ergänzt. Darunter findet sich auch ein Kommentar zu ethischen Aspekten von Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Darin heißt es:

„Unabhängig vom Grad der Standardisierung in den jeweiligen Disziplinen sind grundsätzlich forschungsethische Aspekte für die Planung und Durchführung von Forschungsvorhaben relevant und eine entsprechende Reflexion ist daher erforderlich.“ (Kommentar Wissenschaftliche Integrität in den Geistes- und Sozialwissenschaften, Zugriff am 19.03.2024).

 Leitlinien zur Sicherung Guter Wissenschaftlicher Praxis | 2022

 Präambel Wissenschaftliche Integrität

 Kommentar Wissenschaftliche Integrität in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Ethik-Richtlinien von Fachgesellschaften

Einige im Kontext der empirischen Bildungsforschung wichtige Fachgesellschaften und Berufsfachverbände haben Ethik-Kodizes formuliert.

 Fächerübergreifende und fachspezifische Leitlinien
Eine Übersicht vom RatSWD über forschungsethische Leitlinien nationaler und internationaler Forschungsinstitutionen und Fachgesellschaften.

 Erziehungswissenschaften | 2016
Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE).

 Soziologie | 2017
Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbands Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS).

 Psychologie | 2016
Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) mit Bezug zur Forschung.

 Wirtschaftswissenschaften | 2021
Ethik-Kodex des Vereins für Socialpolitik.

 Sozial- und Kulturanthropologie | 2008
Ethik-Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie.

Ethikvotum bei Antragstellung

Ethikvoten können bei lokalen oder überregionalen Ethikkommissionen eingeholt werden. Ob ein Ethikvotum erforderlich ist, ist abhängig von Vorgaben der eigenen Einrichtungen, von disziplinspezifischen Standards oder von Förderern.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) informiert allgemein darüber, in welchen Fällen ein Ethikvotum einzuholen ist, wo ein solches eingeholt werden kann sowie zu Zeitpunkt und Kostenübernahme.

 Informationen zu Ethikvoten bei der DFG

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert im Rahmen von Förderbekanntmachungen über Anforderungen.

„Falls im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts Forschung mit oder am Menschen (z. B. Untersuchungen, Befragungen) geplant sind, ist im Grundsatz eine Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission erforderlich (vgl. auch erläuternde Hinweise der DFG). Der geplante Umgang mit forschungsethischen Fragen ist im Zuge der Antragstellung zu beschreiben." (Förderbekanntmachung vom 02.09.2019, Zugriff am 02.10.2019).

 Beispiel einer Förderbekanntmachung des BMBF

Ethik-Kommissionen in Deutschland

Ethikkommissionen beraten Forschende zu ethischen und rechtlichen Fragen bei Forschungsvorhaben und stellen Ethikvoten aus. Es gibt fachspezifische Ethikkommissionen, die lokal an der eigenen Einrichtung oder überregional tätig sind.

 Übersicht sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ethikkommissionen | 2023
Eine Übersicht des RatSWD.

 Lokale Ethikkommissionen
Eine Übersicht der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Bonner Ethik-Erklärung bezüglich Erforschung sexualisierter Gewalt

Die Bonner Ethik-Erklärung fasst Fragen und Empfehlungen zur ethischen Verantwortung bei der Erforschung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im pädagogischen Kontext zusammen. Sie liefert wichtige forschungsethische Hinweise zur Befragung sensibler Zielpopulationen im Zusammenhang der Erforschung sexueller Gewalt in pädagogischen Kontexten.

 Bonner Ethik-Erklärung

 Stamp – Forschungsethik im Forschungsdatenmanagement

Der Stamp definiert FAIR Data Standards für das gesamte Forschungsdatenmanagement. Hier finden Sie den Standard zur Forschungsethik.

Standard Forschungsethik: Die Verarbeitung der Daten und Begleitmaterialien erfolgt gemäß den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die Projektbeteiligten berücksichtigen im gesamten Projektverlauf und darüber hinaus die (Persönlichkeits-)Rechte aller am Vorhaben beteiligter Personen und setzen bestehende Regelungen um.

Erläuterung: Forschungsethik bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Schutz aller am Vorhaben beteiligter Personen(-gruppen) und den Zwecken des Projekts bzw. den Interessen der Projektbeteiligten. Ziel der Projektbeteiligten muss daher nicht nur die Umsetzung des eigentlichen Vorhabens, sondern auch die Vermeidung potenzieller Schäden bzw. negativer Folgen für alle beteiligten Personen(-gruppen) sein. Abhängig vom jeweiligen Vorhaben müssen die Projektbeteiligten sowohl allgemeine als auch spezielle forschungsethische Aspekte berücksichtigen, um die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis im Umgang mit den Daten und Begleitmaterialien im Projektverlauf und darüber hinaus zu gewährleisten. Ist aufgrund des Vorhabens von sozialen, physischen, psychischen oder sonstigen (im-)materiellen Schäden für betroffene Personen(-gruppen) auszugehen, so versuchen die Projektbeteiligten derartige Folgen weitestgehend abzumildern.

Letzte Aktualisierung: 29.04.2024

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